Prostituierte ohne Gewerbeschein
Prostitution wurde im Jahr 2002 legalisiert. Im Jahr 2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH Az: GrS 1/12 und III R 30/10) sogar entschieden, dass die gewerbsmäßige Unzucht gewerbesteuerpflichtig ist. Eine klare Entscheidung. Wer gewerbesteuerpflichtig ist, muss seine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dazu ist ein Gewerbeschein zu beantragen. Ein interessanter Fakt, der aber in der Realität nicht funktioniert. So haben wir uns dazu einmal im Köln beim zuständigen Amt umgehört. Dort wird den Damen bis heute der Gewerbeschein verweigert. Mit fadenscheinigen Ausreden. Die Stadt Köln gibt sogar an, dass es keinen Gewerbeschein für Prostituierte gibt. Doch das ist falsch. Zugleich wird ein böses Spiel mit den Damen gespielt. Denn das Finanzamt kann die Gewerbesteuer auch später noch nachfordern. Unabhängig davon, ob ein Gewerbeschein besteht.
Prostitution ist ein Gewerbebetrieb
Der BFH hat mit seiner Grundsatzentscheidung klar gemacht, das Prostituierte ihre Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen. Die Stadt Köln lehnt aber den Gewerbeschein auf Anfrage ab. Dabei ist jede selbstständige Tätigkeit, die zu einem mit einer Gewinnerzielungssicht unternommen wird und zum anderen eine Beteiligung am normalen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, eine Gewerbebetrieb. Defacto müssen Prostituierte einen Gewerbeschein beantragen. Das funktioniert in der Realität aber nicht nur in Köln nicht, sondern auch in vielen andern Städten. Wenn die Frauen versuchen, einen Gewerbeschein in Köln zu beantragen, werden sie unfreundlich abgewiesen. Für die Damen ein großes Problem, das auch steuerrechtlich irgendwann relevant wird. Viele Gewerbeämter sehen bei den Damen kein Gewerbe im Sinne der GewO (Gewerbeordnung) und verweigern daher den Gewerbeschein. Nur wenige Ämter nehmen die Anzeige auf ein Gewerbe entgegen. Dabei werden die Damen dann nach § 15 Abs. 1 GewO als Prostituierte in das Gewerberegister aufgenommen und erhalten den Gewerbeschein.
In Köln funktioniert das jedoch nicht. Einige Ämter dulden jedoch nicht die Bezeichnung „Prostituierte“ und erlauben nur die Bezeichnung „Tänzerin“ oder „erotische Massage“. Das wiederrum kann aber später bei der Krankenversicherung zu Problemen führen.
Zuständige Ministerien haben Handlungsvorgaben herausgegeben
Warum sich das Gewerbeamt in Köln so verhält, bleibt ein Rätsel. Schon vor Jahren haben die zuständigen Ministerien klare Handlungsvorgaben herausgegeben. Dort wurde die Gewerbefähigkeit von Betrieben und Prostituierten bejaht. Ein Gewerbeschein kann ausgestellt werden. Es zeigt sich aber vielfach auch, so zum Beispiel in Köln, das viele Gewerbeämter sich an der Positionierung der Bundesländer orientieren. So gibt es in Deutschland mittlerweile zwei klare Gruppen. Auf der einen Seite die Gewerbeämter, die einen Gewerbeschein für Prostituierte grundsätzlich ablehnen (also zum Beispiel in Köln) und die Gruppe, die eine Gewerbeanzeige unter der Bezeichnung Prostituierte entgegennimmt. Letztere befindet sich allerdings in der Minderheit.
Was bleibt den Prostituierten in Köln
Das Gewerbeamt in Köln verweigert den Gewerbeschein. Die Gründe sind nicht nachvollziehbar und entsprechen der modernen Rechtsaufassung kaum. Wichtig ist aber, das die Damen ihre Tätigkeit anmelden. Wird der Gewerbeschein zum Beispiel in Köln verweigert, so muss eine Meldung beim zuständigen Finanzamt erfolgen. In der Regel erfolgt dabei die Anmeldung als Freiberuflerin. Hierbei sollte aber unbedingt der Hinweis auf den Prostitutionsbereich erfolgen. Bezahlt werden muss die Gewerbesteuer aber dennoch. Auch wenn kein Gewerbeschein in Köln ausgehändigt wird. Maßgebend für die Gewerbesteuer ist die bereits oben angesprochene Grundsatzbeurteilung durch den BFH.
Vorgehensweise für Prostituierte
Wird der Gewerbeschein in Köln abgelehnt, muss an das Finanzamt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gesandt werden. Das kann postalisch erfolgen. In ungefähr 2 – 6 Wochen erhaltet Ihr dann Eure Steuernummer, unter die Eure Tätigkeit ab sofort geführt wird. Die Gewinnermittlung erfolgt im Rahmen einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit (so zum Beispiel hier in Nordrhein Westfalen) an dem Düsseldorfer Verfahren teilzunehmen. Dabei werden Pauschalen errichtet. In Köln beträgt die Pauschale pro Tag 15 Euro. Die Pauschale befreit aber NICHT vor Abgabe einer Steuererklärung. Der Vorteil dabei: Arbeitsmaterialien wie Make-up, Kondome und Kleidung können von den Einnahmen in voller Höhe abgezogen (sofern nicht privat verwendet) werden.
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