Französisch ab 2017 verboten

Viele halten das nun für einen Scherz. Tatsächlich ist es aber bitterer Ernst. Der Gesetzgeber in Deutschland ist über das Ziel hinaus gestoßen und greift direkt in das Privatleben der mündigen Bürger ein. Diese wurden nicht einmal gefragt. Ab 2017 ist Französisch verboten. Und zwar immer dann, wenn kein Kondom verwendet wird. Viele wussten bereits, dass ab diesem Zeitpunkt käuflicher Sex ohne Kondom generell verboten wird. Dass aber auch die orale Lust dazu gehört, konnten sich viele bislang nicht vorstellen. Französisch ohne wird aber künftig nicht mehr angeboten. Weder im Escort, noch im Bordell oder anderswo. Dabei mag es doch jeder Mann. Der Spruch „Ich mag es, wenn sich die Lippen einer Frau bewegen, sie dabei aber nicht spricht“, klingt wie Musik in unseren Ohren. Ein Kondom nur für das orale Vergnügen?
Ja, der Gesetzgeber hat es ohne verboten. Ein Verbot, das weder nachvollziehbar ist, noch auf Verständnis stößt. Die Politik greift hier sehr tief in das private Leben der Bürger ein. Kritik gibt es aber bislang kaum, was eigentlich sehr verwundert.

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Beispiel Bayern

Vorreiter war der Freistaat Bayern. Dort gibt das Verbot für Sex ohne Kondom im käuflichen Bereich schon seit etwa 2002. Es ist in der Hygieneordnung zu finden und bezieht sich fast auf alle Städte in dem Bundesland, nur einige sind davon ausgenommen. Was viele aber bis heute nicht wissen. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf Sex, was viele mit dem Geschlechtsakt gleichsetzen, sondern auch auf Französisch.
Nun wurde es bundesweit übernommen und wird ab 2017 in ganz Deutschland gültig sein. Weder im Escort, noch in einem Bordell oder auf dem Straßenstrich darf dann Sex ohne Kondom verkauft werden. Ein Gesetz das aber auch zeigt, wie weit der Staat geht und das er keine Grenzen mehr kennt.

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Statement zum Sex ohne Kondom

Damit es keiner falsch versteht, auch wir halten Sex ohne Kondom bei Prostituierten für falsch. Das Risiko ist einfach enorm. Doch eine gesetzliche Regelung halten wir ebenfalls für falsch. Es kann und darf nicht sei, dass ein Staat so weit in das Privatleben der Bürger greift. Hier wurde eine Grenze überschritten. Was passiert, sollte hier immer zwischen den Beteiligten im Einvernehmen geklärt werden, der Staat hat dabei nichts zu suchen!

Ist das neue Verbot rechtens?

Ist es wirklich rechtens, Französisch ohne Kondom und generell Sex ohne Schutz bei einer Prostituierten gesetzlich zu verbieten. Einige Experten sagen nein. Das Gesetz gehe zu weit und würde eine juristische Überprüfung nicht überstehen. Ein solches Verbot, auch wenn es nur auf den Bereich der Prostitution zieht, würde sich gegen die Selbstbestimmung der Bürger richten. Allerdings gibt es bislang keinen Kläger gegen das neue Gesetz. Das verwundert auch nicht. Immerhin möchte keiner groß in die Medien mit einer solchen Schlagzeile kommen. So wird es zunächst dabei bleiben, das Französisch ohne Schutz im Rotlicht verboten bleibt. Es werden Prüfungen stattfinden, die aber vor allem auf die Damen fokussiert sind.

Wie soll das überprüft werden

Genau diese Frage haben wir uns auch gestellt. Aber das Beispiel Bayern zeigt, wie weit der Staat geht. Dabei gibt es tatsächlich Beamte, die Undercover unterwegs sind. Wir kennen so etwas eigentlich nur aus den billigen Serien von RTL, wo ein Wallraff versucht im Undercover Einsatz Missstände aufzudecken und diese dann manipulativ im Fernsehen zu präsentieren. Doch solche Menschen gibt es auch bei den Behörden. In Bayern arbeiten diese Beamten schon seit Jahren und überprüfen Damen in der Prostitution, ob Sex mit Kondom und auch Französisch mit Kondom angeboten wird. Wer erwischt wird, muss mit einem zunächst kleinen Bußgeld rechnen, das aber bei jedem neuen Verstoß ordentlich ansteigt. Bekannt ist aber nicht so ganz, wie weit diese Menschen, die von unserem Steuergeld bezahlt werden, bei dem Undercover-Einsatz wirklich gehen. Ähnliches soll aber bald in ganz Deutschland gelten. Wir würden es Test-Freier nennen, die auf Staatskosten das Leben genießen. Möglich macht es die neue Gesetzgebung, die viele zunächst belächelt hatten. Doch was sich wie ein Scherz anhörte, ist pure Realität.

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Kurioser Jugendschutz in Deutschland

Wir sind ein deutsches Unternehmen. 6Today bekennt sich zu seinem Firmensitz und will sich nicht, wie andere im Ausland verstecken. Das Kuriose. Die Seiten aus dem Ausland dürfen alles. Wir hingegen müssen selbst bei harmlosen Begriffen Probleme mit dem Jugendschutz befürchten. So schreiben wir in diesem Artikel absichtlich „Französisch“. Natürlich könnten wir beispielhaft Wörter wie Blowjob, Deep-Throat oder andere nutzen, doch diese sind laut Jugendschutz auf DEUTSCHEN Seiten untersagt. So wundert es kaum, das fast alle Betreiber im Ausland sitzen, wo sie schreiben und zeigen dürfen, was sie wollen. Wir, die uns als Unternehmen zum Standort Deutschland bekennen, müssen hingegen immer Einsprüche durch den Jugendschutz befürchten.

Mann leckt Escort Girl – empfindliche Strafe gefordert

Wie bereits oben berichtet, ist Französisch ohne Kondom nun in Deutschland ver-boten, sofern Sie bei einer Sexarbeiterin oder generell gegen Geld diese Leistungen kaufen. Offen bleibt weiterhin, ob das Verbot tatsächlich rechtens ist oder die gesetzli-che Grundlage nicht viel zu tief in das private Leben der Bürger einschneidet. Die ganze Sache wird immer unter einem bekannten Fakt thematisiert. Dabei wird stets davon ausgegangen, dass die Sexarbeiterin den Kunden leckt und ihm einen bläst. Also der klassische französische Service.
Doch was passiert eigentlich, wenn er die Dame unten herum leckt und liebkost? Der Gesetzgeber hat hierfür keine Unterscheidung getroffen. Der Oraljob ist generell in der Prostitution nur mit Schutz durchzuführen. Das bedeutet auch, dass er (wenn er sie an ihrer Vagina leckt) sich schützen muss. Natürlich geht das nicht mit einem Kondom. Es gibt aber mittlerweile direkte Lecktücher, die zuvor auf die Vagina gelegt werden können. Nun darf er sie intensiv liebkosen. Andernfalls drohen auch ihm empfindliche Strafen.
Bestes Beispiel, warum auch für ihn der Schutz so wichtig ist, war einst Michael Doug-las, der seinen Kehlkopfkrebs (HPV) auf seine Oralsex-Erfahrungen zurückführen kann. Es kann hierbei zu Übertragung von HP-Viren kommen. Das Lecktuch, auch Dental Dam genannt, ist etwa 15 – 25 cm und kann davor schützen. Das Material ist vergleichbar mit dem eines Kondoms und ebenso hauchdünn.

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Kommentare

annin

schrieb am Sunday 28. October 2018

ihr habt sie doch nicht mehr alle. ihr deutschen seid ein komisches volk. verbietet sogar franzoesisch ohne kondom. zum glueck haelt sich keiner dran.

Benny

schrieb am Monday 15. October 2018

Ich finde das kurios. Der Gesetzgeber will mir wirklich vorschreiben das Französisch nur noch mit Kondom geht??? Ihr habt sie ja nicht mehr alle. Wenn mir eine Escort Dame das nicht anbietet, nehme ich eben eine andere. Die meisten bieten nach interner Vereinbarung Französisch weiter ohne Kondom an. Zum Glück!