4 Jahre Haft für Puff Betreiber in Trier

Die Steuerfahnder finden bei einer Razzia im Bordell 567.000 Euro in bar und nehmen den 47-jährigen Betreiber gleich mit. Dummheit oder Arroganz? So ganz klar ist das in dem Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Chef des Bordells „Club Pearl“ nicht geworden. Fakt ist aber, das mittlerweile ein Urteil in der Strafsache ergangen ist, in dem der Betreiber, der in Trier 4 Bordelle führte, zu 3 Jahren und 10 Monate Gefängnis verurteilt wurde. Während die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren 4 Jahre forderte, plädierte die Verteidigung (RA Andreas Ammer) auf 3 ½ Jahre. Obwohl der „Club Pearls“ Betreiber vollkommen geständig war und seine Kooperation in dem Strafverfahren anbot, blieb das Gericht bei dieser harten Strafe, die noch nicht rechtskräftig ist.

Mit Puff Trier mehrere Millionen hinterzogen

Unbekannt ist die Adresse nicht. Der Puff in Trier lieg gut und hatte stets gute Bewertungen auf den unterschiedlichsten Portalen. Daneben betrieb der 47-jährige auch die Callgirl Agentur Mega Escort und den Club Elen, ein Puff in Trier, ebenso einen Club im Eurener Gewerbegebiet. Die Einnahmen sprudelten. Als das Landgericht Koblenz am Dienstag, Ende September, das Urteil sprach, war der ehemalige Inhaber sprachlos. 3,3 Millionen Euro soll er im Laufe der letzten Jahre mit seinem Puff in Trier hinterzogen haben.
Kurz nach seiner Verhaftung im Mai 2018 sprach die Staatsanwaltschaft damals noch von 12,4 Millionen Euro. Die Ermittlungen waren recht zeitaufwendig und der Angeklagte blieb über 9 Monate in U-Haft (6 Monate sind erlaubt, Ausnahmen bestehen bei schwierigen Ermittlungen).
Das mit käuflicher Erotik viel Geld verdient werden kann, darf also nicht in Abrede gestellt werden. Meistens profitiert jedoch nur der Staat von den hohen Umsätzen, da Rotlichtbetriebe im Gegensatz zu normalen Gewerbebetrieben exorbitant hoch besteuert werden. Der Anreiz zur Steuerhinterziehung liegt da nahe, so auch beim „Club Pearls“ Inhaber, der sich in Trier über Jahre einen guten Ruf aufbauen konnte.

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Erste Ermittlungen schon 2017

Wie nun bekannt wurde, gab es schon 2017 erste Ermittlungen gegen den Puff in Trier. So wurden schon 2018 bei einer ersten Razzia in seinen Wohnungen und Geschäftshäusern Bargeld in Höhe von über 400.000 Euro gefunden, für die er keine nachvollziehbare Erklärung aufbringen konnte. In der Hoffnung auf Milde, wies der Mann die Fahnder auf weitere Verstecke hin, in denen sich insgesamt zusätzlich 167.000 Euro befanden.

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Hartes Urteil – Aber nicht grundlos

Bei Geld hört der Spaß auf. Das ist ein Motto, das sich in Steuerstraf-Verfahren immer wieder findet. Meistens endet eine solche Anklage mit einem höheren Strafmaß als bei Vergewaltigungen oder Körperverletzungen. In diesem Fall scheint aber auch das Vorleben des Täters eine Rolle gespielt zu haben. Als er seinen Puff in Trier leitete, wurde er bereits wegen gewerblicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtskräftig verurteilt, in der Folge wurde ein Gewerbeverbot durch das Finanzamt erlassen, da es ihm an der nötigen Zuverlässigkeit fehlte. Der Puff Betreiber in Trier legte dagegen zwar Beschwerde ein, scheiterte damit aber vor dem OVG (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Trier).

Was erwartet den Verurteilten?

Es gibt zwei denkbare Szenarien. Hat der Verurteilte noch Barreserven in Sicherheit bringen können, kann er zumindest nach der verbüßten Haftzeit davon sein Leben bestreiten. So oder so aber wird er -bis zur vollständigen Begleichung der Steuerschuld- kein Gewerbebetrieb mehr führen können. Der Weg in die erneute Kriminalität ist damit praktisch fließend.

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